Wegweisendes Urteil?

AKTUELL: Die Strandgebühr im Wangerland ist rechtswidrig

Zwei unerschrockene Kläger haben den gang vors höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig nicht gescheut und den freien Eintritt auf die Strände der Gemeinde Wangerland erstritten.

Der Eintritt für Tagesgäste auf zwei Strände der Gemeinde Wangerland ist rechtswidrig. So entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit erhielten zwei unerschrockene Kläger der Bürgerinitiative  "Freie Bürger für freie Strände" aus Schortens nach langem Streit durch alle Instanzen Recht.

Strand säubern reicht nicht

Für die höchsten Richter waren die Argumente der Gemeinde, den Strand regelmäßig aufzuschütten und zu säubern, nicht ausreichend, um daraus eine Gebühr für die Strandbenutzung der insgesamt neun Kilometer langen Strände abzuleiten. Dazu müsste schon der Mehrwert für den Strand deutlich erhöht werden, zum Beispiel durch Umkleidekabinen, Toiletten und Strandkioske.

Inwieweit dieses Urteil jetzt zu kostenfreien Stränden an Nord- und Ostsee führt bleibt abzuwarten. Vielleicht werden einige Gemeinden ihre kostenpflichtigen Strandabschnitte verkleinern müssen. Aber dass die Strandgebühr generell wegfällt ist eher nicht anzunehmen.

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